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Neues Datenschutzrecht für Europa: Die EU-DSGVO

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Am 04. Mai 2016 wurde die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ersetzt die in den 28 EU-Mitgliedsstaaten geltenden nationalen Einzelregelungen zum Datenschutz. Damit wird das in Deutschland geltende BDSG nach einer zweijährigen Übergangsfrist der Geschichte angehören.

Mit der Reform wird in der EU ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, durch den ein vergleichbar hoher Datenschutzstandard in den Mitgliedsstaaten sichergestellt werden soll.

Für die Unternehmen hat die Grundverordnung erhebliche Auswirkungen, da sie neben den bisherigen Pflichten weitere Anforderungen für die Unternehmen statuiert.

Vor dem Hintergrund, dass künftig bei Gesetzesverstößen Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes drohen, ist es ratsam sich zeitig mit den neuen gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen und die erforderliche Anpassungen vorzunehmen.

Stichtag ist der 25.05.2018, dann sind die neuen Regelungen für den Datenschutz in Europa rechtsverbindlich. Bis zu diesem Termin müssen die Unternehmen ihre gesamte Datenschutzorganisation, Sicherheitskonzepte, Verträge und Geschäftsprozesse an die neue Rechtslage angepasst haben.

In der Übergangszeit sind aber auch die nationalen Gesetzgeber gefordert. Ihre Aufgabe wird es sein die sog. Öffnungsklauseln in der Verordnung zu nutzen und eigene nationale Regelungen zu erlassen.

Alle Datenschutzinteressierten und auf die eine oder andere Weise "Betroffene" erwartet eine spannende Zeit.

Nutzen Sie die zweijährige Übergangsfrist! Wir im verinice.TEAM beschäftigen uns bereits intensiv mit der Materie: So stellen wir sicher, dass in verinice die relevanten neuen Regelungen umgesetzt sind, sobald die DGSVO in Kraft tritt.

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