Für verinice stehen die aktualisierten Versionen zweier BSI-Mindestandards bereit: Der Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste und der Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen. Beide sind kostenlos im verinice-Shop für die Nutzung in verinice erhältlich.
Der Mindeststandard zur Nutzung externe Cloud-Dienste formuliert Sicherheitsanforderungen nach § 8 Abs. 1 BSIG. Thematisiert werden dabei die beiden Anwendungsbereiche Nutzung und Mitnutzung externer Cloud-Dienste. In Version 2.1 wurden die Umsetzungshinweise und die Referenztabelle basierend auf der Edition 2022 des IT-Grundschutzkompendiums aktualisiert.
In Version 2.0 und damit einhergehender völlig neuer Struktur liegt der Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen vor. Er soll eine einheitliche Herangehensweise zur Erkennung von Cyber-Angriffen gewährleisten und konkretisiert die Bausteine OPS.1.1.5 Protokollierung und DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen aus dem modernisierten IT-Grundschutz. Eine wesentliche Neuerung ist die weitgehende Integration der "Protokollierungsrichtlinie Bund" (PR-B), die bislang als Anlage vorlag.
Die Mindeststandards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik richten sich in erster Linie an die Bundesverwaltung. Auch weitere Organisationen wie Landesverwaltungen oder Unternehmen können mit ihrer Hilfe ein Mindestsicherheitsniveau erreichen. Unternehmen und Behörden, die die BSI-Mindeststandards befolgen, profitieren von einer klaren Struktur und Orientierung, was die Gewährleistung der Sicherheit von Daten und Systemen angeht. Die Arbeit mit den Mindeststandards im ISMS-Tool verinice bietet zudem alle Vorteile des zentralen Verwaltens der Informationssicherheit – Anwendende können sich voll und ganz auf die Umsetzung der Sicherheitsanforderungen fokussieren.
Für weitere Informationen und Diskussionen besuchen Sie das verinice.FORUM oder sehen Sie sich die neuesten Videos auf YouTube an.